§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge gleicher Art, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 2 Leistungsumfang
Vereinbarungen sind verbindlich, sobald der Auftraggeber ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert, welche diese Bedingungen enthält.
Die Leistungen werden entsprechend dem schriftlich vereinbarten Umfang erbracht. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch befugte Personen.
Die Betreiberverantwortung verbleibt beim Auftraggeber.
§ 3 Beanstandungen
Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch bei Ingebrauchnahme, schriftlich und konkret begründete Mängel rügt.
Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftragnehmer ein Recht auf Nachbesserung. Ansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber wesentliche Informationen nicht mitgeteilt oder keine geeigneten Zugangsbedingungen geschaffen hat.
Ist eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht.
Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7.
§ 4 Aufmaß
Abrechnungsgrundlage sind die Maße gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks.
Widerspricht der Auftraggeber der Maßermittlung nicht umgehend, gelten diese als anerkannt.
Neue Maße gelten nur für zukünftige Abrechnungen; Nachforderungen oder Rückerstattungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Preise basieren auf den zum Angebotszeitpunkt gültigen tariflichen und gesetzlichen Vorgaben. Bei deren Änderung ändern sich auch die Preise, ausgenommen Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Ein Einbehalt von Sicherheiten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen rechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder vom Auftragnehmer anerkannte Ansprüche.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten besteht keine Haftung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
§ 8 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Kürzere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
Unberührt bleiben gesetzliche Verjährungsfristen für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Vorsatz/grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Monatspauschalen sind bis zum 10. des Folgemonats zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
§ 10 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Liegt keine Vereinbarung vor, gilt die ortsübliche Vergütung.
Stundenlohnzettel sind unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Zugang zurückzugeben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Zettel gelten als anerkannt.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
§ 12 Datenschutz
Geschäftsrelevante Daten werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben (§ 28 BDSG) gespeichert und verarbeitet.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt.